Wissenswertes

zum veränderten Dienstrecht

Neue Ordnung für die kirchliche Bevollmächtigung der Religions-Lehrkräfte im Bistum Essen

Bild: Religionsunterricht am Duisburger St. Hildegardis-Gymnasium. Archivbild: Achim Pohl | Bistum Essen

 

Nachdem zum Jahreswechsel das kirchliche Arbeitsrecht reformiert worden ist, gilt nun im Bistum Essen auch für (angehende) Religionslehrer*innen eine neue Ordnung für die kirchliche Lehrerlaubnis – die Pressemeldung auf der Bistumshomepage finden Sie hier.

Diese wurde im Amtsblatt des Bistums veröffentlicht. 

 

Insbesondere Fragen nach der persönlichen Lebensführung wurden aus der Ordnung gestrichen und das Versprechen, dass die Religions-Lehrkräfte bei der Verleihung der „Missio Canonica“ ablegen, wurde zeitgemäß formuliert: „Ich verspreche, die Lehre der katholischen Kirche im Religionsunterricht und in der Schule glaubhaft und wertschätzend abzubilden und mich mit meiner eigenen Religiosität in der weltanschaulich vielfältigen Gesellschaft bewusst und authentisch zu positionieren und so ein glaubwürdiges Zeugnis christlichen Lebens zu geben.“

 

Das Ruhrbistum erwartet von den (angehenden) Religionslehrer*innen, „in kritischer Loyalität zu einer lebendigen Kirche beizutragen“. Damit nimmt die neue Ordnung zentrale Punkte aus dem Zukunftsbild des Bistums auf.

In der Präambel der neuen Ordnung werden das Vertrauen in die Religionslehrkräfte und die Verbundenheit mit dem Bischof betont.

Neue Rahmenordnungfür die Erteilung der Missio Canonica und der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis

In einer Pressemeldung vom 7.3.2023 hat die Deutsche Bischofskonferenz auf die Veröffentlichung eine neue Missio-Rahmenordnung, die am 23.01.23 vom Ständigen Rat beschlossen wurde, hingewiesen. Eine weitere Pressemeldung dazu findet sich hier.

Die einzelnen Bistümer setzen die neue Rahmenordnung für ihren Bereich in Kraft.

 

Die Bundeskonferenz der Mentorate hat auf ihrer Konferenz in Bamberg die neue Rahmenordnung begrüßt und ruft die Bistümer zu einer schnellen und einheitlichen Umsetzung auf.

 

Zum 1.1.2023 hatte das Bistum Essen bereits die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes in Kraft gesetzt. Erläuternd schreibt das Bistum auf seiner Homepage dazu: "Zentrale Änderung der sogenannten Grundordnung ist, dass die private Lebensgestaltung in Zukunft keiner rechtlichen Bewertung mehr unterliegt und somit dem Dienstgeber entzogen ist. So können beispielsweise auch Menschen, die unverheiratet in einer Beziehung zusammenleben, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung sind oder die nach einer Scheidung erneut heiraten, davon unbeeinflusst dennoch für die Kirche arbeiten." (https://www.bistum-essen.de)

 

Das Beziehungsleben hat im Ruhrbistum keine Auswirkung auf den Arbeitsvertrag

Symbolfoto von unsplash.com

 

In einem Brief auch an Religionslehrerinnen und -lehrer haben Bischof Dr. Overbeck und Generalvikar Pfeffer betont, dass im Bistum Essen kein/e Beschäftigte/r wegen des Beziehungslebens oder der sexuellen Orientierung berufliche Schwierigkeiten bekommt.

 

Die Pressemeldung vom 14.2.2022 und den Brief vom 10.2.2022 finden Sie hier.